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   BVerwG, 25.01.1962 - II C 178.59   

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BVerwG, 25.01.1962 - II C 178.59 (https://dejure.org/1962,7400)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1962 - II C 178.59 (https://dejure.org/1962,7400)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1962 - II C 178.59 (https://dejure.org/1962,7400)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsmäßige Erhebung einer Aufklärungsrüge - Überprüfung des Beamtenstatus nach dem G 131 - Änderung des Ruhegehaltsfestsetzungsbescheids - Nachträgliche Anwendung des § 7 Abs. 1 S. 1 G 131

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1962 - II C 178.59
    Der vorsorglich von dem Kläger gestellte Antrag, ihn so zu behandeln, als wenn er zu einem in das Ermessen des Gerichts gestellten Zeitpunkt zum Regierungsdirektor bzw. Oberregierungsrat ernannt worden wäre, sei im Hinblick auf die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 88 [BVerwG 13.01.1956 - II C 149/54]) abzulehnen.

    Die Revision macht schließlich Bedenken gegen die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 88 [BVerwG 13.01.1956 - II C 149/54]) vertretene Rechtsansicht geltend, daß die oberste Dienstbehörde bei Anwendung der zweiten Alternative des § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 weder verpflichtet noch berechtigt sei, eine Rechtsstellung zu berücksichtigen, die der betroffene Beamte bis zum 8. Mai 1951 zu keiner Zeit innegehabt hat, aber bei normalem Verlauf seiner Dienstlaufbahn voraussichtlich erreicht haben würde.

    Die vom Verwaltungsgerichtshof vertretene Auffassung zu der Frage, ob der von § 7 G 131 Betroffene die Berücksichtigung von Rechtsstellungen beanspruchen kann, die er zu keiner Zeit innehatte, die er aber voraussichtlich erlangt haben würde, wenn er nicht "wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus" beruflich gefördert worden wäre, steht mit der ständigen Rechtsprechung der beiden mit dem öffentlichen Dienstrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (vgl. BVerwGE 3, 88 [BVerwG 13.01.1956 - II C 149/54] und 8, 296 [302]).

  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 44.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1962 - II C 178.59
    Daß bei einem solchen Sachverhalt die Vernehmung der Zeugen entbehrlich ist, hat bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 44.56 - (Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 29) anerkannt, worauf der Verwaltungsgerichtshof zutreffend hingewiesen hat.
  • BVerwG, 24.02.1958 - VI C 234.57
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1962 - II C 178.59
    Jedenfalls aber setzt die Verwirkung mehr als nur Zeitablauf voraus; denn die bloße Untätigkeit eines Berechtigten vermag grundsätzlich die Annahme der Verwirkung von Rechten nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerwGE 6, 204 [BVerwG 24.02.1958 - VI C 234/57] und Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 49.60 -).
  • BVerwG, 15.12.1959 - VI C 93.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1962 - II C 178.59
    Sinn der ebengenannten Zuständigkeitsregelung ist es gerade, daß die bei Anwendung des § 7 G 131 sich ergebenden Fragen einer möglichst einheitlichen Entscheidung zugeführt, also der Möglichkeit einer widersprüchlichen Beantwortung durch die mit der Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG im übrigen befaßten Stellen entzogen werden sollten (so schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 -).
  • BVerwG, 11.02.1960 - II C 318.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1962 - II C 178.59
    Abgesehen davon, daß die in dieser Vorschrift vorgesehene Entscheidung nicht den actus contrarius zum Eintritt in den Ruhestand und zur Gewährung des Ruhegehalts darstellt, übersieht die Revision, daß der dem Kläger zuerkannte Versorgungsanspruch im Gesetz zu Art. 131 GG begründet ist und schon deswegen - anders als die in einem Wiederverwendungsverhältnis für den betroffenen Beamten begründeten Rechte - einer nachträglichen Entscheidung nach § 7 G 131 unterworfen bleibt (zu vgl. die ausführlichen Darlegungen in BVerwGE 10, 158 ff. [BVerwG 11.02.1960 - BVerwG II C 318.57]).
  • BVerwG, 16.03.1960 - VI C 68.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1962 - II C 178.59
    Die Entscheidungsbefugnis der obersten Dienstbehörden kann daher grundsätzlich auch nicht durch selbständige Maßnahmen einer unteren Behörde eingeschränkt werden (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. März 1960 - BVerwG VI C 68.59 -).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 49.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1962 - II C 178.59
    Jedenfalls aber setzt die Verwirkung mehr als nur Zeitablauf voraus; denn die bloße Untätigkeit eines Berechtigten vermag grundsätzlich die Annahme der Verwirkung von Rechten nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerwGE 6, 204 [BVerwG 24.02.1958 - VI C 234/57] und Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 49.60 -).
  • BVerwG, 19.10.1965 - VI C 137.63

    Recht verdrängter Beamter - Aberkennung einer Rechtsstellung aufgrund enger

    Es ist auch weiterhin grundsätzlich richtig, daß eine sogenannte Negativentscheidung zu § 7 G 131 (zu diesem Begriff insbesondereUrteile vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 19.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 68], vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 119.62 - undvom 26. August 1965 - BVerwG II C 86.64 -), die Vertrauensschutz auszulösen vermag, nur von der Stelle ergehen kann, die für die Entscheidung nach § 7 G 131 zuständig ist, nicht aber von einer dieser nachgeordneten Behörde (soUrteile vom 23. Oktober 1958 - BVerwG II C 132.57 -, vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 -, vom 16. März 1960 - BVerwG VI C 68.59 -, Beschluß vom 16. Juli 1960 - BVerwG VI B 20.60 - undUrteil vom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 178.59 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in demUrteil vom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 178.59 - die dort vom Berufungsgericht vertretene Auffassung, ein entsprechender Vermerk über das Fehlen von Einschränkungen bedeute lediglich, daß eine einschränkende Entscheidung nicht ergangen sei, gebilligt.

  • BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62

    Anfechtung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung - Voraussetzungen für die

    Jedenfalls aber setzt die Verwirkung mehr als nur Zeitablauf voraus; denn die bloße Untätigkeit eines Berechtigten vermag grundsätzlich die Annahme der Verwirkung von Rechten nicht zu rechtfertigen (ebenso BVerwGE 6, 204 und Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 49.60 - undvom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 178.59 -).
  • BVerwG, 30.08.1967 - II CB 107.67

    Vorliegen einer Negativentscheidung durch eine oberste Dienstbehörde

    Sinn der eben genannten Zuständigkeitsregelung ist es nämlich gerade, daß die bei der Anwendung des § 7 Abs. 1 G 131 sich ergebenden Fragen einer möglichst einheitlichen Entscheidung zugeführt, also der Möglichkeit einer widersprüchlichen Beantwortung durch die mit der Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG im übrigen befaßten Behörden entzogen werden (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 - und vom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 178.59 -).
  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61

    Vermutung fortwirkender politischer Motivierung bei Folgeernennungen

    Die bis dahin bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 1 Buchst. b SAG hindern deshalb im vorliegenden Fall nicht die Anwendung des Grundsatzes, daß die mit der Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG im übrigen befaßten Stellen der nach § 7 Abs. 2 G 131 zuständigen obersten Dienstbehörde nicht vorgreifen können (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 -, vom 16. März 1960 - BVerwG VI C 68.59 -, vom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 178.59 - undvom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -).
  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 158.60

    Nichtberücksichtigung einer Übernahme in das Beamtenverhältnis sowie einer

    Der erkennende Senat hat schon in seinemUrteil vom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 178.59 - Zweifel daran geäußert, ob die Verwirkung einer Entscheidungs - Pflicht, wie sie durch § 7 G 131 begründet wird, überhaupt möglich ist.
  • BVerwG, 13.03.1962 - II C 161.59

    Rechtsmittel

    Die Kompetenzstreitigkeit zwischen dem Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. in Sonn gibt lediglich Anlaß zu dem Hinweis, daß die oberste Dienstbehörde die ihr durch § 7 Abs. 2 G 131 allein zugebilligte Zuständigkeit nicht delegieren und deren Wahrnehmung auch nicht im Einzelfall untergeordneten Dienststellen übertragen darf (ebenso BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 - undUrteil vom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 178.59 -).
  • BVerwG, 08.10.1962 - VI C 186.59

    Rechtsmittel

    Der Zeitablauf vermag für sich allein Vertrauensschutz hinsichtlich der Nichtanwendung des § 7 G 131 nicht zu begründen; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 und vom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 178.59 -.
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